Page 6 - Ausbildungsangebot BABS 2025 - 2026
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Allgemeine Hinweise
1. Zertifizierte Institution
Der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist
nach der ­ ISO-Norm 21001 zertifiziert. Die Norm
definiert grundlegende Anforderungen an Bil-
dungseinrichtungen.
2. Zulassung
Die Voraussetzungen für den Besuch der einzel-
nen Ausbildungsveranstaltungen sind verbindlich
und den jeweiligen Beschreibungen zu entneh-
men. Das hauptberufliche Lehrpersonal ist
berechtigt, Ausbildungsveranstaltungen für Funk-
tionsträger im Bevölkerungsschutz zu besuchen.
3. Rechtsgrundlagen
Der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz erfüllt
die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs-
aufgaben und erbringt die mit weiteren Bundes-
stellen vereinbarten Ausbildungsleistungen und
-supporte. Folgende Rechtsgrundlagen bilden für
das vorliegende Ausbildungsangebot die Basis:
− Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz
und den Zivilschutz (BZG)
− Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutz-
verordnung, ZSV)
− Verordnung über den Bevölkerungsschutz
(Bevölkerungsschutzverordnung BevSV)
4. Anmeldung/Durchführungsentscheid
Teilnehmende sind auf dem Dienstweg, d. h. über
die zuständige höchste Dienst- oder Kommando-
stelle (Stufe Kanton/Bund) oder über die für den
Bevölkerungsschutz/Zivilschutz zuständige
Amtsstelle des Kantons beim Bundesamt für
­ Bevölkerungsschutz, Ausbildungszentrum,
Kilchermatt 2, 3150 Schwarzenburg, anzumelden.
Für schutzdienstpflichtige Teilnehmende
erfolgt die Anmeldung über PISA.
Für nicht schutzdienstpflichtige Teilnehmende
ist das offizielle Anmeldeformular auf unserer
Website aus­ zufüllen.
Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch des
Kurses/Moduls und zum Erbringen der vorgese-
henen Einzelleistungen und ist nur gültig, wenn
die Zulassungsbedingungen gemäss Kurs- bzw.
Modulbeschreibung erfüllt sind.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich
der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung
des BABS vor, die Ausbildungsveranstaltung
zu annullieren. Die angemeldeten Personen
werden via die zuständige Meldestelle über den
Entscheid informiert.
5. Durchführung/Unterricht
Der Unterricht erfolgt in der Regel in Klassen mit
5 bis 12 Teilnehmenden. Die Kursunterlagen sind
gemäss den anlassbezogenen Weisungen in den
Kurs mitzubringen. Ein Ausbildungsdienst des
Zivilschutzes gilt als geleistet, wenn mindestens
90 Prozent der im Arbeitsprogramm festgelegten
Ausbildungszeit absolviert worden sind.
Für Absolventen der Lehrpersonalausbildung
gelten die Mindestpräsenzzeiten gemäss
­ Modulbeschreibung.
6. Urlaub, Dienstverschiebung,
­ Dispensation/Abmeldung
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
Urlaub. Gesuche sind gemäss den administra-
tiven Bestimmungen, die dem Aufgebot oder der
Einladung beiliegen, einzureichen. Im Rahmen
der Instruktorenschule sind die Urlaube durch
den Arbeitgeber zu bewilligen.
Falls Sie aus dringenden Gründen am Anlass
nicht teilnehmen können, erwarten wir Ihre recht-
zeitige Abmeldung auf dem Dienstweg über Ihre
vorgesetzte Dienststelle.
AUSBILDUNGS-ANGEBOT BABS 2025
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2026, AUSGABE APRIL 2025
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