Page 27 - Ausbildungsangebot BABS 2024 - 2025
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Führungsunterstützung – Weiterbildungskurs
Lage Grossereignis
Handlungskompetenz / Ziele Inhalte
Die Teilnehmenden können:
− einen Text analysieren und mit Hilfe eines
didaktischen Mittels visualisieren;
− die Vor- und Nachteile des verwendeten Mittels bewerten und eventuell Optimierungs- möglichkeiten aufzeigen;
− die wesentlichen Aspekte aus dem Lagerap- port Front erfassen, analysieren und Konse- quenzen für den eigenen Fachbereich ziehen;
− ein Lagezentrum einrichten und ein erstes Lagebild strukturiert präsentieren;
− eine Situation systematisch analysieren und mit Hilfe eines Affinitätsdiagramm Teilproble- me definieren;
− auf Grund der Teilprobleme, mögliche Aufga- ben und Produkte, bezogen auf das Ereignis, im Bereich Lage zusammenstellen;
− einen Lagevortrag auf Stufe Region, (Lagebild und Lagebeurteilung) mit Hilfe elektronischer Medien erstellen und präsentieren
− Visualisieren können
− Einführung in das Szenario
− Teilnahme am ersten Lagerapport
− Einrichten und Betreiben eines Lage Zentrums
− Erarbeitung Lagebild an der Front und/oder Lagebild Rück für das RFO
− Präsentation des Lagebildes Front und/oder Rück
− Problemerfassungerarbeitenundpräsentieren
− Erarbeitung des Lagevortrag Front und/oder RFO
− Präsentation des Lagevortrags
− Medien analysieren
− Auswertung Szenario und Konsequenzen definieren
   Angebot für
Ort
Dauer Zulassungsbedingungen
Prüfungsart Kosten
(siehe Allgemeine Hinweise, Seite 7)
Kursdaten und Sprachen
1) AdZS / 3) FO Kanton / 6) Übrige
− Zuständige für den Sachbereich Lage in zivilen Führungsorganen oder von
Zivilschutzstäben
− Führungsgehilfen der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz
Schwarzenburg 2 Tage
Für AdZS:
Chef Führungsunterstützung oder Offizier Führungsorgan
            keine Prüfung
1) Angehörige des Zivilschutzes
(bei Ausbildungszuständigkeit Bund)
3) Angehörige Führungsorgane (Stufe Kanton)
6) Übrige Teilnehmende
Gemäss Beilage «Kursdaten»
Zu Lasten Bund gemäss Art. 54 und 91 BZG, Art. 62 ZSV
Zu Lasten Bund gemäss Art. 22 und 26 BZG, Art. 53 BevSV
CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 26 BZG und Art. 53 BevSV zuzüglich Verpflegung und Unterkunft
              AUSBILDUNGS-ANGEBOT BABS 2024 – 2025, AUSGABE JANUAR 2024
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