Page 6 - Ausbildungsangebot BABS 2024 - 2025
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Allgemeine Hinweise
1. Zertifizierte Institution
Der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist nach der ISO-Norm 21001 zertifiziert. Die Norm definiert grundlegende Anforderungen an Bil- dungseinrichtungen.
2. Zulassung
Die Voraussetzungen für den Besuch der einzel- nen Ausbildungsveranstaltungen sind verbindlich und den jeweiligen Beschreibungen zu entneh- men. Das hauptberufliche Lehrpersonal ist berechtigt, Ausbildungsveranstaltungen für Funk- tionsträger im Bevölkerungsschutz zu besuchen.
3. Rechtsgrundlagen
Der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs- aufgaben und erbringt die mit weiteren Bundes- stellen vereinbarten Ausbildungsleistungen und -supporte. Folgende Rechtsgrundlagen bilden für das vorliegende Ausbildungsangebot die Basis:
− Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)
− Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutz- verordnung, ZSV)
− Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung BevSV)
4. Anmeldung/Durchführungsentscheid
Teilnehmende sind auf dem Dienstweg, d. h. über die zuständige höchste Dienst- oder Kommando- stelle (Stufe Kanton/Bund) oder über die für den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz zuständige Amtsstelle des Kantons beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Ausbildungszentrum, Kilchermatt 2, 3150 Schwarzenburg, anzumelden.
Für schutzdienstpflichtige Teilnehmende erfolgt die Anmeldung über PISA.
Für nicht schutzdienstpflichtige Teilnehmende ist das offizielle Anmeldeformular auf unserer Website auszufüllen.
Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch des Kurses/Moduls und zum Erbringen der vorgese- henen Einzelleistungen und ist nur gültig, wenn die Zulassungsbedingungen gemäss Kurs- bzw. Modulbeschreibung erfüllt sind.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich der Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung des BABS vor, die Ausbildungsveranstaltung
zu annullieren. Die angemeldeten Personen werden via die zuständige Meldestelle über den Entscheid informiert.
5. Durchführung/Unterricht
Der Unterricht erfolgt in der Regel in Klassen mit 5 bis 12 Teilnehmenden. Die Kursunterlagen sind gemäss den anlassbezogenen Weisungen in den Kurs mitzubringen. Ein Ausbildungsdienst des Zivilschutzes gilt als geleistet, wenn mindestens 90 Prozent der im Arbeitsprogramm festgelegten Ausbildungszeit absolviert worden sind.
Für Absolventen der Lehrpersonalausbildung gelten die Mindestpräsenzzeiten gemäss Modulbeschreibung.
6. Urlaub, Dienstverschiebung, Dispensation/Abmeldung
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Gesuche sind gemäss den administra- tiven Bestimmungen, die dem Aufgebot oder der Einladung beiliegen, einzureichen. Im Rahmen der Instruktorenschule sind die Urlaube durch den Arbeitgeber zu bewilligen.
Falls Sie aus dringenden Gründen am Anlass nicht teilnehmen können, erwarten wir Ihre recht- zeitige Abmeldung auf dem Dienstweg über Ihre vorgesetzte Dienststelle.
    AUSBILDUNGS-ANGEBOT BABS 2024 – 2025, AUSGABE JANUAR 2024 6











































































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